Ethik-Kodex und Unternehmenspolitik
Die Alha-Gruppe bietet Güterabfertigungsdienste für den Flughafensektor an. Die Gruppe wird von der CBS Srl (die Holdinggesellschaft) kontrolliert, die gemäß ihrem Organisations-, Management- und Kontrollmodell nach dem Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001 (das Modell) den vorliegenden Ethikkodex annimmt und an ihn gebunden ist.
Nach der Genehmigung des Modells und des Ethik-Kodex wird die Holdinggesellschaft sicherstellen, dass die Bereitstellung von Dokumenten an die von ihr kontrollierten Unternehmen weitergeleitet wird, um sicherzustellen, dass die ethischen und verhaltensbezogenen Prinzipien der Dokumente von der Alha-Gruppe als Ganzes angenommen werden.
In diesem Kodex basiert jede Ethik- und Verhaltensregel immer auf der Grundvoraussetzung der bedingungslosen Achtung des Gesetzes. Ein Verstoß gegen das Gesetz, selbst wenn er als im Interesse von Alha liegend erachtet wird, wird niemals und unter keinen Umständen toleriert. Keine Regel oder ein Teil dieses Dokuments kann als außerhalb dieser bedingungslosen allgemeinen Bedingung liegend betrachtet werden.
Siehe Unternehmensrichtlinien hier:
Quality Policy | Safety Policy | Security Policy | Environmental Policy| Pharma & Fresh and Food Safety Policy | Awareness TAPA and Asset Protection Policy Standard 2020
ETHIK-KODES
1. Allgemeine Grundsätze
Dieser Ethikkodex ("der Kodex") ist als eine Reihe ethischer Grundsätze mit nachfolgenden Verhaltensregeln zu verstehen, die die vom Gesetz auferlegten Verpflichtungen ergänzen und darüber hinausgehen.
1.1. Von ALHA verabschiedete ethische Grundsätze
Für die Holdinggesellschaft sind die folgenden Dokumente die ethischen Grundlagen ihres Kodex:
- Die Verfassung der Italienischen Republik;
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen;
- Die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation;
- Die Leitlinien für multinationale Unternehmen der OECD;
- Die 2020-Strategie der Europäischen Union;
- Mitteilungen der Europäischen Kommission zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, zur Corporate Governance und zu den nationalen Leitlinien zur Umsetzung freiwilligen Verhaltens in sozialen und unternehmerischen Fragen;
- Die von der Confindustria (Allgemeiner Verband der italienischen Industrie) herausgegebenen Richtlinien zur Entwicklung von Organisations-, Management- und Kontrollmodellen gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001.
1.2. Zweck des Kodex
Der Zweck des Kodex besteht darin, die Unternehmensführung und die beruflichen Aktivitäten über die bloße Einhaltung der Gesetze hinauszuführen, indem höhere Verhaltensstandards angestrebt und gefördert werden. Dadurch wird das Risiko von Verhaltensweisen - und sei es auch nur potenziell -, die die Grundlage für Straftaten bilden könnten, abgewendet und damit die organisatorische Gesamtstruktur verbessert.
1.3. Freiwillige und nachhaltige Verpflichtungen
Organisatorische Verpflichtungen, die von den Unternehmen der Alha-Gruppe eingegangen werden, um die Ziele dieses Kodex zu erreichen, sind freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Folglich sind sie nachhaltig und damit finanziell tragbar, organisatorisch durchführbar und langlebig.
1.4. Obligatorische Bestimmungen
Personen, die diesen Kodex befolgen, müssen sich an seine Bestimmungen halten und seine Regeln übernehmen, unabhängig davon, ob sie in Italien oder im Ausland arbeiten.
1.5. Ausbildung
Jeder Empfänger muss sich mit dem Kodex vertraut machen und regelmäßig über seinen Inhalt geschult werden. Im Falle von Direktoren, Managern und anderen Führungskräften sollte eine eingehende Analyse des Modells als Ganzes angeboten werden.
2. Adressaten und ethische Grundsätze
Der Kodex richtet sich an Personen, die auf die Erreichung der Ziele der Unternehmen der Alha-Gruppe hinarbeiten, die das Modell übernommen haben. Genauer gesagt:
1) Mitglieder der Unternehmensausschüsse und -vorstände (Direktoren, Verwaltungsrat, Exekutivausschuss, Wirtschaftsprüfer);
2) leitende Angestellte;
3) Mitarbeiter (Angestellte und Vertreter);
4) Vertragsarbeiter;
5) Berater, Fachleute und Lieferanten von Waren und Dienstleistungen.
2.1. Allgemeine ethische Grundsätze
Gemäß den europäischen und internationalen Richtlinien für Ethik und Corporate Governance, die von der Holding verabschiedet wurden, folgt die Alha-Gruppe diesen allgemeinen ethischen Prinzipien:
1) Schutz der Menschenwürde, Integrität und Sicherheit von Menschen und Arbeitsplätzen;
2) Respektierung der bürgerlichen, politischen und religiösen Rechte;
3) Respekt für das Privat- und Familienleben;
4) Förderung der Chancengleichheit;
5) Schutz der Umwelt und des historischen Erbes;
6) Unparteilichkeit, Korrektheit und Transparenz der Handlungen, Entscheidungen und Informationen des Unternehmens;
7) Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre und sensibler Informationen;
8) Transparente, erschöpfende, verständliche und regelmäßige Berichterstattung;
9) Ordnungsgemäße Nutzung des Unternehmensvermögens;
10) Unternehmerische Innovation und hervorragende Dienstleistungen;
11) Konstruktive und transparente Beziehungen zu den Interessengruppen.
2.1.1. Schutz der Menschenwürde, Integrität und Sicherheit von Menschen und Arbeitsplätzen
Die Würde des Menschen ist Gegenstand des ersten Artikels der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und bildet die Grundlage der Verfassung der Italienischen Republik, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und bildet zusammen mit der Sicherheit von Menschen und Arbeitsplätzen die eigentliche Grundlage anderer in diesem Kodex zitierter Dokumente. Aus diesem Grund verpflichten sich die Unternehmen der Alha-Gruppe, neben der sorgfältigen Anwendung der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zu jenen zusätzlichen, nachhaltigen und nicht obligatorischen Verbesserungen, die den Menschen mehr Sicherheit und Fähigkeiten bieten können. Sie fordern alle interessierten Parteien auf, in dieser Hinsicht nützliche Praktiken zu übernehmen, ohne Informationen auszulassen, die potentiell kritische Situationen hervorheben könnten.
2.1.2. Respektierung der zivilen, politischen und religiösen Rechte
Der Schutz der Rechte von Menschen, insbesondere von schutzbedürftigen Menschen, ist die Grundlage jeder Verpflichtung, die auf europäischer, EU- und nationaler Ebene eingegangen wird. Die Unternehmen der ALHA-Gruppe fördern, soweit es in ihrer Verantwortung liegt und im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, die Achtung der bürgerlichen, politischen, religiösen und sozialen Rechte, indem sie jene Praktiken verringern oder beseitigen, die potenziell Verletzungen hervorrufen oder verbergen oder diese Rechte einschränken können. Jede Beurteilung, die ungerechtfertigterweise durch Faktoren beeinflusst wird, die nichts mit Verdiensten und Fähigkeiten zu tun haben, wie Religion, Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Vorlieben, politische oder gewerkschaftliche Meinungen, sozialer Status, Behinderung oder andere Faktoren, die nicht nur beruflicher Natur sind, ist als Verstoß gegen die von den Unternehmen der Alha Group geförderten ethischen Grundsätze anzusehen und unterliegt daher Sanktionen.
2.1.3. Achtung des Privat- und Familienlebens
Der unternehmerische Charakter einer Tätigkeit spielt nicht die soziale Rolle herunter, die die Italienische Republik und die Europäische Union in jedem Unternehmen anerkennen. In der Tat berücksichtigen die Unternehmen der Alha-Gruppe bei der Organisation ihrer Aktivitäten das persönliche und familiäre Leben ihrer Mitarbeiter, wobei sie ihre Geschäftsziele respektieren.
2.1.4. Förderung der Chancengleichheit
Die Bewertung des Personals und der professionellen Dienstleistungen wird, obwohl sie ordnungsgemäß durchgeführt wird, nicht als ausreichend für die Förderung der Chancengleichheit angesehen. Die Unternehmen der Alha-Gruppe verlangen eine schriftliche und mündliche Erklärung zur Beseitigung von Hindernissen, Vorurteilen, Diskriminierung und erwarten ein Verhalten, das diesem Ziel entspricht.
2.1.5. Schutz der Umwelt und historischer Werte
Die Unternehmen der Alha-Gruppe arbeiten, indem sie jede nachhaltige Umsetzung bewerten, um die Qualität ihrer Dienstleistungen in Bezug auf die von der Europäischen Union gestellten Umweltherausforderungen und in Bezug auf den Schutz historischer und künstlerischer Güter, mit denen sie während ihrer Tätigkeit in Berührung kommen, zu verbessern.
2.1.6. Unparteilichkeit, Korrektheit und Transparenz von Handlungen, Entscheidungen und Informationen des Unternehmens
Die beruflichen Beziehungen zu den Empfängern des Kodex, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gruppe, müssen auf rigorosen und transparenten Verhaltensweisen beruhen. Strategien, die irreführend sind oder die ordnungsgemäß ausgeführte Arbeit gefährden, werden nicht akzeptiert, da sie die Beziehungen, den persönlichen Ruf und den Ruf des Unternehmens ernsthaft gefährden und zu einem Gesetzesbruch führen können. Die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Unternehmenspolitik ist daher die erste Voraussetzung für die Einhaltung dieses Grundsatzes.
2.1.7. Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre und sensibler Informationen
Durch die Erhöhung des Schutzes und der Garantien, die die Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre bietet, muss jeder Empfänger auf jene Prozesse ausgerichtet werden, die besondere Aufmerksamkeit für die Datenverwaltung und sensible Informationen erfordern. Die Verwendung von Informationen und Daten (einschließlich ihrer Speicherung oder Entsorgung) kann, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt legal ist, immer noch riskant sein und Menschen und Unternehmensprozesse angreifbar machen. Die Empfänger werden daher aufgefordert, mit den in ihrem Besitz befindlichen Informationen umsichtig umzugehen, indem sie sie dort aufbewahren, wo sie leicht und ständig überwacht werden können.
2.1.8. Transparente, erschöpfende, verständliche und regelmäßige Berichterstattung
Eine der Hauptaufgaben der Direktoren der Gruppe und der Empfänger im Allgemeinen besteht darin, auf den Inhalt und die verwendete Sprache zu achten, damit die regelmäßige Berichterstattung an die Aktionäre und die Außenwelt klar, wahrheitsgetreu und erschöpfend ist. Darüber hinaus wird die Einhaltung von zwei freiwilligen Empfehlungen der Europäischen Kommission gefordert. Die erste Empfehlung bezieht sich auf den "dreifachen Ansatz" und fordert von den Unternehmen nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine soziale und ökologische Berichterstattung. In diesem Sinne wird die Gruppe in naher Zukunft diese Art der Berichterstattung auf die Art und Weise fördern, die ihr am geeignetsten erscheint. Das europäische "comply or explain"-Prinzip wird immer dann angewandt werden, wenn zuvor eingegangene Verpflichtungen nicht eingehalten werden können.
2.1.9. Ordnungsgemäße Verwendung von Unternehmensvermögen
Um die gesetzlichen Bestimmungen über Geldwäsche, Korruption, Amtsvergehen und damit zusammenhängende Straftaten zu stärken, schenken die Unternehmen der Alha-Gruppe der Provenienz der erworbenen Vermögenswerte und deren Verwendung besondere Aufmerksamkeit. Jeder Empfänger wird gebeten, sicherzustellen, dass die Vermögenswerte aus regulären Handelskanälen stammen und dass kein Verdacht auf illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Herstellung, Vermarktung, ihrem Kauf und ihrer Verwendung besteht.
2.1.10. Unternehmerische Innovation und hervorragende Dienstleistungen
Die von der Alha-Gruppe angebotenen Dienstleistungen sind komplex, erfordern ein hohes Maß an Spezialisierung und fortschrittliche Sicherheitsverfahren und werden ständig aktualisiert. Die Mitarbeiter der Alha-Gruppe arbeiten daher ständig proaktiv an der Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und der eingesetzten Technologien. Der Hauptansatz der Gruppe umfasst in erster Linie den Austausch bewährter Praktiken und rechtzeitige technische Anpassungen zur Annahme innovativer Lösungen.
2.1.11. Konstruktive und transparente Beziehungen zu Stakeholdern
Innerhalb der Unternehmensbeziehungen sind die Interessenvertreter privilegierte Gesprächspartner, insbesondere wenn sie in Gewerkschaften eingebunden sind. Die Gruppe beabsichtigt, stabile, langfristige und fruchtbare Beziehungen zu denjenigen aufzubauen, die - in unterschiedlichen Rollen - die positiven Ergebnisse der Gruppe teilen. Zu den Stakeholdern gehören Vertreter von Gewerkschaften, Kunden, lokalen Gemeinschaften, Genossenschaften, anderen Arten von Vertragsarbeitern, Verbänden (wie Verbraucher-, Umwelt- und Tierverbänden und solchen, die sich für individuelle Rechte einsetzen) und Institutionen, die sich um das Wohlergehen der Gemeinschaften kümmern, sowie Aktionäre und Anleihegläubiger.
3. Verhaltensregeln für die Empfänger
Die nachstehend aufgeführten Verhaltensregeln beziehen sich auf die Anwendung ethischer Grundsätze, erschöpfen jedoch nicht die Verpflichtungen und Pflichten, die sich aus Umständen ergeben können, die in diesem Kodex nicht vorgesehen sind.
3.1. Die Verhaltensregeln
Die Empfänger müssen die Verfahren des Unternehmens befolgen, und dazu müssen sie die folgenden allgemeinen Verhaltensregeln einhalten.
3.1.1. Arbeitsumgebung
Die Empfänger müssen zu einem sicheren beruflichen Umfeld beitragen, das den Empfindlichkeiten der Menschen Rechnung trägt. Daher gelten die folgenden Verhaltensweisen als Gefährdung dieses Ziels und sind mit Sanktionen belegt:
1) Arbeiten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Substanzen, die die gleichen Wirkungen haben;
2) Konsum oder Verteilung von Drogen am Arbeitsplatz;
3) Aufbewahrung auf persönlichen elektronischen Geräten, die in Räumlichkeiten, Lagerhäusern, Nebengebäuden oder an jedem anderen Ort aufbewahrt werden, der der Alha-Gruppe zugeordnet werden kann:
a) Pornographisches Material jeder Art;
b) Propagandamaterial, das sich auf politische, religiöse oder andere Arten von Organisationen bezieht, die Werte oder Handlungen verherrlichen, die offen mit den von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Italienischen Republik festgelegten individuellen Rechten kollidieren;
c) Material, das nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen über geistige Eigentumsrechte, Privatsphäre, Industriegeheimnis und Staatsgeheimnis erhalten wurde;
d) Material, das geschmuggelt wurde oder von illegaler oder unbekannter Herkunft ist, das die Gesundheit und Sicherheit gefährden könnte;
e) Sensibles Material oder Informationen, deren Verwendung und Besitz definitiv nicht genehmigt wurde.
Im Allgemeinen dürfen Dokumente, Arbeitswerkzeuge, Anlagen, Ausrüstungen und alle anderen materiellen oder immateriellen Güter oder Vermögenswerte, die den Unternehmen der Alha-Gruppe gehören oder sich auf der Durchreise befinden, nur für Unternehmenszwecke verwendet werden, wobei die speziell festgelegten Sicherheitsverfahren anzuwenden sind. Sie dürfen weder für persönliche Zwecke verwendet werden, noch dürfen sie unrechtmäßig übertragen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen in Übereinstimmung mit den Verfahren und mit der gleichen Sorgfalt verwendet, gelagert und aufbewahrt werden, als ob sie persönliches Eigentum wären.
3.1.2. Mitarbeiter-Management
Bewertungen und Änderungen von Personenprofilen müssen nachvollziehbar, dokumentiert und kodifiziert werden. Bei neuen Mitarbeitern und neuen Positionen sollte die Beurteilung durch den Vergleich verschiedener Kandidaten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Unternehmens erfolgen. Der Entscheidungsfindungsprozess darf nicht behindert werden und darf nicht unter Vetternwirtschaft leiden. Er muss auch frei von Interessenkonflikten sein. Eines der Ziele der Alha-Gruppe ist es, allen ausgewogene berufliche Beziehungen auf der Grundlage geeigneter Aufgaben anzubieten. Diese Beziehungen müssen nach Verdienstkriterien bewertet werden. Die Personen, die die Alha-Gruppe vertreten, müssen auch in schwierigen Zeiten innerhalb der Grenzen der vertraglichen Bestimmungen effizient und höflich Dienstleistungen erbringen. Um die Gruppe und würdige Kollegen zu schützen, werden professionelles Verhalten, das nicht im Einklang mit den zugewiesenen Aufgaben steht, sowie strafbares unethisches Verhalten negativ bewertet. Unter keinen Umständen darf ein professionelles Umfeld, das verwerfliches Verhalten fördert, toleriert oder gefördert werden. Beispiele für verwerfliches Verhalten sind:
1) Autoritäres, respektloses, unhöfliches und irreführendes Verhalten gegenüber Kollegen oder dem eigenen Personal (oder Personal, das eingestellt werden soll);
2) Einschüchterndes und feindseliges Verhalten gegenüber einem einzelnen Mitarbeiter oder einer Gruppe von Mitarbeitern;
3) Zulassen sexueller oder anderer ähnlicher Arten von Bemerkungen.
3.1.3. Patenschaften, Spenden und Schenkungen
Geschenke (oder Ähnliches) können nicht angenommen werden, wenn sie so ausgelegt werden können, dass sie über die normale Handelspraxis oder normale Höflichkeitsmaßnahmen hinausgehen und eindeutig darauf abzielen, eine günstige Behandlung in Bezug auf eine Tätigkeit zu erhalten, die mit der Alha-Gruppe in Verbindung gebracht werden kann. Geschenke, die unter diese Kategorie fallen und die aus bedingten Gründen nicht zurückgegeben werden können, müssen dokumentiert und dem Unternehmen übergeben werden. Höflichkeitsgeschenke und Geschenke an Vertreter der öffentlichen Verwaltung oder Beamte sind erlaubt, solange ihr Wert bescheiden ist und im Verhältnis zu den Umständen als typisch angesehen werden kann. Die Form und die Modalitäten solcher Höflichkeitshandlungen und/oder Geschenke müssen jedoch so beschaffen sein, dass sie weder die Integrität und den Ruf der Alha Group gefährden noch das unabhängige Urteilsvermögen der Empfänger beeinflussen können.
3.1.4. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung, Ausschreibungen und Verträge
Um das Risiko illegaler Aktivitäten abzuwenden und die Aufmerksamkeit auf Verhaltensweisen zu lenken, die sogar potenziell zu einer Verletzung der Gesetze führen können, die die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu den Diensten der Alha-Gruppe regeln, dürfen die Empfänger, ob direkt oder indirekt über einen Dritten, weder Geld, Geschenke oder andere Güter oder Vorteile in irgendeiner Form versprechen, erwidern, annehmen (auch nicht als Versprechen), die dazu verwendet werden können, Druck auf sie auszuüben oder den Weg für illegale Anfragen zu ebnen. Die Auswahl von Lieferanten und Beratern wird durch interne Prozesse, Ausschreibungen, technische und wirtschaftliche Bewertungen bestimmt, die auf der Qualität, den technischen Merkmalen der Angebote, den zugrundeliegenden Fähigkeiten und den durch die Anforderungen des Unternehmens gerechtfertigten finanziellen Vorteilen beruhen. Im Falle von Entscheidungen und Vorgängen, die nicht in den Standardverfahren enthalten sind, sind eine angemessene Motivation und eine unverzügliche Berichterstattung an das Aufsichtsorgan (Organo di Vigilanza) erforderlich.
3.1.5. Buchhaltung, Finanz- und Budgetverwaltung
Bei der Erstellung von Buchhaltungs- und haushaltsbezogenen Dokumenten muss alles, was nicht klar ist, und jeder Vorgang, der möglicherweise zu einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, Kodizes und bestehende Buchhaltungsgrundsätze führen könnte, gemeldet werden. Technische und buchhalterische Entscheidungen, die die Barrieren gegen das Risiko illegaler Aktivitäten in Bezug auf Kapital, Vermögenswerte, Rechte von Parteien und Unternehmenskommunikation schwächen können, sollten genau beachtet werden. Eine klare, wahrheitsgetreue und transparente Darstellung der Vermögens- und Finanzlage ist das Hauptziel, das von den für die Finanzverwaltung und die administrative Berichterstattung zuständigen Mitarbeitern erreicht werden muss.
3.1.6. Berichte über Verletzungen
Um ein soziales und juristisches Gewissen zu schaffen und um das Modell umzusetzen, schützt die Alha Group durch die Aufsichtsbehörde die Identität derjenigen, die illegale oder Verletzungen des Kodex melden, und schützt sie auch vor Vergeltungsmaßnahmen direkter oder indirekter Diskriminierung. Die Vertraulichkeit über die Identität des Meldenden und deren Schutz ist gesetzlich geregelt. Die Verletzung der Melde-Schutzmaßnahmen wird bestraft, ebenso wie der Missbrauch des Meldeverfahrens und die Fälle unbegründeter Meldungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.2. Zusätzliche Verhaltensregeln für Mitglieder des Verwaltungsrates und des Exekutivausschusses, Rechnungsprüfer und Führungskräfte
Im Interesse einer ordnungsgemäßen und gesunden Führung der Alha-Gruppe werden die Direktoren, Wirtschaftsprüfer und Manager der Unternehmen der Alha-Gruppe aufgefordert, im Einklang mit ihren beruflichen Pflichten und in gebührender Unabhängigkeit von externen Interessen zu handeln, um die von den Eigentümern auf ihren jeweiligen Versammlungen dargelegten Zwecke und Ziele zu erreichen. Daher werden sie gebeten, dies zu tun:
1) durch ihr Verhalten ein Beispiel für die Einhaltung der Verfahren der Gesellschaft, des Modells und dieses Kodexes zu sein;
2) organisatorische Verbesserungen, Sicherheit, Mitarbeiterschulung, technologischen Fortschritt und Nachhaltigkeit der Unternehmensprozesse in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Unternehmens und der Aktionäre zu fördern;
3) eine klare, wahrheitsgemäße, überprüfbare und angemessene Kommunikation mit den Gesprächspartnern gewährleisten;
4) das Verhältnis zwischen der beruflichen Effizienz jedes Mitarbeiters und seiner Entlohnung beurteilen, so dass das Unternehmen nicht mit finanziellen Verpflichtungen belastet wird, die nicht den beruflichen Fähigkeiten entsprechen, und der Einzelne nicht mit einer schlecht bezahlten Arbeitsbelastung zu kämpfen hat;
5) Fälle, in denen es zu einem Zusammenprall zwischen persönlichen und Unternehmensinteressen kommen könnte, zu kommunizieren und zu spezifizieren; 6) eine effiziente und effektive Zuweisung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten zu garantieren, um die Nachvollziehbarkeit jedes Entscheidungsprozesses zu gewährleisten;
7) seine Berichte auf die Bedeutung des Einsatzes der Instrumente des Unternehmens aufmerksam machen;
8) Vorsichtsmaßnahmen bei Lieferanten ergreifen, insbesondere wenn diese in Ländern tätig sind, die die gesetzlichen Normen der Europäischen Union nicht einhalten;
9) im Falle von Abweichungen (oder Nichtanwendung) der im Modell und diesem Kodex enthaltenen Bestimmungen unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen;
10) garantieren, wo Wissen vorhanden ist, den Schutz und die Vertraulichkeit aller Whistleblower oder Verstöße gegen den Kodex und gewährleisten den Ausschluss jeglicher Art von Vergeltungsmaßnahmen (direkt oder indirekt) gegen diese
11) sicherzustellen, dass keinerlei Druck auf Personen ausgeübt wird, die vor dem Aufsichtsorgan, den Ausschüssen und Vorständen des Unternehmens und den Justizbehörden Erklärungen abgeben müssen.
4. Sanktionen und das Aufsichtsorgan
Das Aufsichtsorgan wird dafür zuständig sein, zu überprüfen, ob dieser Kodex umgesetzt und eingehalten wird.
4.1. Ernennung und allgemeine Merkmale des Aufsichtsorgans
Das Aufsichtsorgan wird von der Holdinggesellschaft nach Annahme der im Modell dargelegten Unabhängigkeits- und Berufskriterien ernannt. Einzelheiten im Zusammenhang mit der Ernennung und der Arbeitsweise der Aufsichtsbehörde können in einem speziellen Ernennungsprotokoll festgelegt werden.
4.2. Mitgliedschaft und Amtszeit des Aufsichtsorgans
Das Aufsichtsorgan kann ein oder mehrere Mitglieder haben. Es wird nicht weniger als 1 Mitglied und nicht mehr als 5 Mitglieder geben, die für 3 Jahre im Amt sein werden. Zum Zeitpunkt der Ernennung muss die Holdinggesellschaft den Vorsitzenden/Vorsitzenden des Aufsichtsorgans benennen, der für die Koordinierung des Gremiums verantwortlich sein wird. Genauer gesagt wird sie/er dies tun:
1. Einberufung und Vorsitz der Sitzungen des Aufsichtsorgans;
2. Seine Aktivitäten koordinieren;
3. Er ist für die Außenbeziehungen zuständig;
4. Unterzeichnung der offiziellen Dokumente der Aufsichtsbehörde und ihrer Korrespondenz;
5. Genehmigen Sie die Veröffentlichung oder Verbreitung der Dokumentation;
6. an den Koordinationssitzungen der Gruppe teilnehmen und als Beobachter zu den Sitzungen des Verwaltungsrates und den Aktionärsversammlungen eingeladen werden;
7. Seine Funktionen delegieren können.
4.3. Funktionen des Aufsichtsorgans
Das Aufsichtsorgan wird die tatsächliche Annahme des Modells und des Ethik-Kodexes durch die Holdinggesellschaft und die von ihr kontrollierten Unternehmen überwachen. Überprüfungen der ordnungsgemäßen Anwendung des Modells und der Einhaltung des Kodex durch das Aufsichtsorgan werden regelmäßig durchgeführt und können mit anderen Unternehmensfunktionen koordiniert werden. Das Aufsichtsorgan wird auch dafür zuständig sein, die Einhaltung des Modells, jede Abweichung von seinen Bestimmungen oder Bereiche, in denen es nicht umgesetzt wurde, zu überprüfen. Es ist auch für Initiativen zuständig, die auf die Schulung der Empfänger des Ethik-Kodex, seine Kommunikation und Verbreitung abzielen. Kurz gesagt, das Aufsichtsorgan überwacht: A. die Einhaltung der Bestimmungen des Modells, des Ethik-Kodex und der damit zusammenhängenden Dokumente durch die Empfänger und ergreift alle Korrekturmaßnahmen; B. den Schutz der Berichtspflichtigen, sowohl in Bezug auf die Vertraulichkeit als auch auf das Fehlen von Vergeltungsmaßnahmen oder diskriminierenden Handlungen gegenüber der berichtenden Person und, allgemeiner, auf eine rechtzeitige und nicht missbräuchliche Nutzung des Berichterstattungsinstruments; C. den Schutz der Berichtspflichtigen, sowohl in Bezug auf die Vertraulichkeit als auch auf das Fehlen von Vergeltungsmaßnahmen oder diskriminierenden Handlungen gegenüber der berichtenden Person. Tatsächliche Wirksamkeit und Effektivität der im Modell und im Ethikkodex festgelegten Bestimmungen zur Verhinderung von Straftaten; D. Ob das Modell oder der Ethikkodex aktualisiert werden sollen, wenn neue Umstände eintreten oder wenn eindeutig Untätigkeit und mangelnde Aktivität vorliegen. Das Aufsichtsorgan kann auch die Überwachungsaktivitäten der Gruppengesellschaften sowie Abteilungen, die für die Ausarbeitung von Verfahren zuständig sind (wie z.B. das Qualitätsbüro), zusammenführen und einen einzigen Überwachungsausschuss einsetzen, der regelmäßig den Stand des Modells und die zu ergreifenden Maßnahmen überprüft.
4.4. Befugnisse des Aufsichtsorgans Das Aufsichtsorgan verfügt über autonome und weitreichende Kontrollbefugnisse, die ihm durch einen Beschluss der Holdinggesellschaft übertragen werden. Diese Befugnisse werden von den einzelnen Unternehmen der Gruppe durch die Annahme des Modells selbst anerkannt und erneuert. Im Allgemeinen lassen sich die Befugnisse des Aufsichtsorgans wie folgt zusammenfassen:
- Freier Zugang, ohne vorherige Zustimmung der Ausschüsse und Aufsichtsräte des Unternehmens, zu allen Funktionen des Unternehmens, zu vorhandenen Unterlagen und zu den Räumlichkeiten des Unternehmens;
- Anforderung und Erwerb aller Daten und Informationen, die sie für wichtig erachtet;
- Direktoren, Manager und andere Führungskräfte sowie jeder Empfänger müssen ihr Möglichstes tun und mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten, wenn diese ihre Kontrollfunktionen ausübt. Sie werden auch verpflichtet sein, bei den Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einhaltung des Modells mitzuwirken.
Die Kontrollinstanz verfügt über unabhängige Ressourcen, die durch das Modell auf der Grundlage besonderer organisatorischer Verfahren geregelt werden.
4.5. Berichterstattung, Informationsmanagement und Vertraulichkeit
Jedes Jahr legt das Aufsichtsorgan der Aktionärsversammlung, den Direktoren und dem Rechnungsprüfungsausschuss die Programme vor, in denen die geleistete Arbeit zusammengefasst und der Tätigkeitsplan für das folgende Jahr umrissen wird. Das Aufsichtsorgan aktualisiert die Ausschüsse und Vorstände der Holdinggesellschaft und der Gesellschaften, die sich an das Modell halten müssen, anhand der eingegangenen Berichte über den Stand ihrer Aktivitäten, etwaige Anomalien, getroffene Maßnahmen und tatsächliche Verstöße. Die Mitglieder des Aufsichtsorgans sorgen für Transparenz, Schnelligkeit und Genauigkeit der von ihnen verbreiteten Informationen. Darüber hinaus gewährleisten sie die Vertraulichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen, insbesondere wenn sie sich auf Berichte beziehen, die sie über angebliche Verstöße gegen das Modell und den Ethikkodex erhalten könnten. Alle im Besitz der Mitglieder des Aufsichtsorgans befindlichen Informationen werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften behandelt. Wenn sie von einem Verbrechen Kenntnis erhalten, müssen sie es unverzüglich den zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen melden. Alle Informationen, Berichte und Warnmeldungen, die sich aus den von der Aufsichtsbehörde durchgeführten Tätigkeiten ergeben, werden in einer speziellen elektronischen oder Papierakte aufbewahrt, die nur von ihren Mitgliedern eingesehen werden kann. Die Identität der meldenden Personen - gemäß dem Modell, den Hinweisen und Verpflichtungen des Gesetzes ist sie geschützt und vertraulich, sie wird nicht an andere Gesellschaftsorgane oder Funktionen oder außerhalb der Gruppe weitergegeben. Die Mitglieder des Aufsichtsorgans enthalten sich der Entgegennahme und Verwendung vertraulicher Informationen zu anderen Zwecken als denen, die mit ihren Funktionen zusammenhängen.
4.6. Disziplinarische Sanktionen
Das Aufsichtsorgan hat die Befugnis, Verstöße gegen den Ethik-Kodex zu überprüfen. Für Disziplinarverfahren und Sanktionen ist jedoch die Personalabteilung des betreffenden Unternehmens zuständig. Die Personalabteilung handelt im Einklang mit der Disziplinarpolitik des Unternehmens auf der Grundlage der vertraglichen, gewerkschaftlichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie der Klauseln des Modells. Sie wird auch Disziplinarmaßnahmen gemäß dem in Artikel 2106 des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegten Verhältnismäßigkeitskriterium verhängen, wobei sie die objektive Schwere der Tatsache, die zu dem Verstoß geführt hat, den Grad der Schuld, die Wiederholung desselben Verhaltens sowie die Absicht hinter dem Verhalten selbst berücksichtigt. Die Anwendung der Disziplinarpolitik und die Verhängung von Sanktionen sind unabhängig von der Art und Weise, wie die von den Justizbehörden eingeleiteten Strafverfahren durchgeführt werden, und von ihrem Ausgang. Das betreffende Unternehmen kann jedoch seine Verluste für Schäden und/oder Haftung, die sich aus dem Verhalten von Mitarbeitern ergeben können, die gegen das Modell und den Ethikkodex verstossen, wiedergutmachen. Das Aufsichtsorgan ist an Disziplinarverfahren, den Meldeverfahren sowie an der Überprüfung von Verstößen und der Verhängung von Sanktionen beteiligt. Daher kann ohne vorherige Unterrichtung des Aufsichtsorgans weder eine Disziplinarmaßnahme beantragt noch eine Disziplinarstrafe wegen Verstoßes gegen den Ethik-Kodex verhängt werden. Für Berater, Zulieferer und Vertragsarbeiter wird in vertraglichen Bestimmungen festgelegt, was von dem einzelnen Konzernunternehmen, das an dieser Arbeitsbeziehung beteiligt ist, verlangt wird. Auch in diesen Fällen wird der Ethik-Kodex das Referenzdokument für das von der Gruppe und ihren Unternehmen geforderte Verhalten sein.
4.7. Schlussbestimmungen
Der Ethikkodex mit der Disziplinarpolitik ist für alle Mitarbeiter formell verbindlich. Gemäß Artikel 7, Absatz 1 des Gesetzes 300/1970 wird er "durch Anbringung an einem für alle zugänglichen Ort" ausgehängt. Sie wird auch auf der Website der Alha-Gruppe veröffentlicht und/oder an alle vertraglich gebundenen Empfänger verteilt, so dass diese davon Kenntnis nehmen können.